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Dresden und Kamenz

Aktuelles zur Corona-Pandemie

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu unseren Einrichtungen. Stand 03.03.2023

Öffentliches Testzentrum

Der Betrieb des öffentlichen Testzentrum im ASB-Seniorenheim "Am Gorbitzer Hang" wurde zum 01.03.2023 eingestellt.

Stationäre Pflegeeinrichtungen


ASB-Seniorenheim "Am Gorbitzer Hang" in Dresden

Im ASB-Seniorenheim "Am Gorbitzer Hang" sind Besuche möglich.
Dabei gelten folgende Besucherregelungen:

Besuche sind nur dann zulässig, wenn der Bewohner und/ oder der Wohnbereich/ das Seniorenheim nicht unter angeordneter Quarantäne seitens des Gesundheitsamtes steht.

Vor dem Besuch

  • Symptomfreiheit

Ein Besuch ist nur möglich, wenn der Besucher symptomfrei ist, das heißt keine Erkältungssymptome oder Symptome der Krankheit Covid-19 aufweist (unter anderem Fieber, trockener Husten, Atemnot, Fehlen von Geruchs- und Geschmackssinn, Übelkeit/ Erbrechen, Durchfall); in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person hatte oder selbst unter Quarantäne stand oder steht.

  • Mund-Nasen-Schutz

Die Einrichtung darf nur mit einer FFP2- oder KN95-Maske betreten werden. Bei Bedarf sind Masken im Testzentrum erhältlich. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (im Fahrstuhl, in den Fluren / Gängen, im öffentlichen Bereich des Erdgeschosses).

  • Händehygiene

Beim Betreten des Testzentrums sind bitte die Hände zudesinfizieren.

  • Corona-Schnelltest

Der Zutritt für alle Besucher der Einrichtung, unabhängig ob geimpft oder genesen, ist ab sofort nur mit einem negativen Testnachweis möglich.

Der Zugang zum Testzentrum erfolgt über den separaten Eingangsbereich rechts neben dem Haupteingang (Metallbrücke zum Speisesaal). Der Antigentest ist für den Besucher kostenfrei und dauert nur wenige Minuten. Das Ergebnis liegt nach ca. 15 Minuten vor. Hinweis: Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes sind wir als Einrichtung verpflichtet, ein positives Ergebnis an das Gesundheitsamt zu melden. Ohne Durchführung des Schnelltests erfolgt generell kein Zutritt zur Einrichtung.

Die Besucher erhalten als Nachweis des negativen Testergebnisses eine Besucherkarte.
Nur diese berechtigt Sie, den Wohnbereich betreten zu dürfen. Bitte melden Sie Ihr Ankommen auf dem Wohnbereich beim Personal an und geben die Besucherkarte ab.
Die Mitarbeiter sind angewiesen, Sie ohne Besucherkarte aufzufordern, die Einrichtung umge-hend zu verlassen.

  • Registrierung des Besuchs

Der Besuch wird mit Datum, Uhrzeit und den Kontaktdaten registriert. Dieser wird im Testzentrum mit der Unterschrift bestätigt und gilt gleichzeitig als Selbstauskunft und Einwilligungserklärung zum Antigentest. Die Daten werden nach vier Wochen gelöscht.

  • Besucheranzahl

Dier Beschränkung der Besucheranzahl pro Bewohner/Gast ist aufgehoben.

Weiterhin gilt: Für Besuche mit Kindern unter 6 Jahren nutzen Besucher bitte den schönen Heimpark. Ein Besuch auf dem Bewohnerzimmer ist nicht möglich. (Kinder unter 6 Jahren können in der Regel nicht getestet werden, daher besteht ein erhöhtes In-fektionsrisiko)

Während des Besuches

  • Hinweis

Den Anweisungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Ein negativer PCR- oder Schnelltest entbindet nicht von der Pflicht, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten!

  • Hygieneregelung

Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Während des Besuches ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, z. B. beim Schieben eines Rollstuhls, beim Aufenthalt im Bewohnerzimmer. Ebenso ist die Husten-Nies-Etikette (in die Armbeuge) strikt einzuhalten.

  • Besuchsort

Das Bewohnerzimmer ist auf direktem Weg aufzusuchen. Während des Besuches kann der Gartenbereich unter Einhaltung des Mindestabstandes genutzt werden.

  • Besuchszeiten
    Besuche sind täglich von 9:00 bis 17:00 Uhr – im Rahmen der Öffnungszeiten des Testzentrums– möglich.

Ausnahmeregelungen, z. B. im Rahmen der Sterbebegleitung, erfolgen durch die Pflegedienst- oder Heimleitung.

  • Verlassen der Einrichtung / Abholen eines Bewohners

Das Verlassen der Einrichtung ist für unsere Bewohner unter der Berücksichtigung des aktuellen
Infektionsgeschehens weiterhin möglich.
Bitte halten Sie sich auch außerhalb unseres Hauses an die oben genannten und für das Land
Sachsen gültigen Hygieneregeln! Vielen Dank.
Bitte helfen Sie uns mit, die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung bestmöglich zu
schützen!
Informieren Sie bitte auch weitere Angehörige und Freunde, die die Einrichtung besuchen,
über die neuen Regelungen. Vielen lieben Dank.

ASB-Pflegeheim "Am Schlosspark" in Königsbrück

Besucher, die einen aktuellen (max. 24h gültig) negativen Test (offizielles Testzentrum) vorweisen, können jederzeit ohne Termin ihre Angehörigen besuchen.

Besuche sind zu folgenden Zeiten möglich | für Besucher, die in der Einrichtung getestet werden

Montag, Donnerstag und Samstag, von 13.30 bis 16.30 Uhr

Voraussetzung

   keine Covid-19-relevanten Symptome
    alle Besucher werden im Haus getestet, unabhängig ob geimpft oder genesen
    bei Vorlage eines tagesaktuellen Negativtests eines anderen Testzentrums können Besuche täglich erfolgen (Test bitte unaufgefordert beim Personal vorlegen)
    max. 2 Besucher pro Bewohner | im Bewohnerzimmer oder im Freien
    der Besucher begibt sich nach dem Test (negatives Ergebnis vorausgesetzt) auf direktem Weg ins Bewohnerzimmer zum
Aufenthalt während des Besuches oder auf direktem Weg mit dem Bewohner ins Freie
    Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen | Tragen einer FFP-2-Maske

Für Bewohner mit palliativer Versorgung erfolgen individuelle Besuchsabsprachen mit der Heim- oder Pflegedienstleitung.

ASB-Pflegeheim "Am Schmelzteich" in Bernsdorf 

Besuche in unserem Pflegeheim sind uneingeschränkt möglich. Besucher müssen während ihres Aufenthaltes eine medizinische oder FFP2-Maske tragen.

Bei Erkältungssymptomen ist von einem Besuch ohne vorherigen Coronatest abzusehen. Optionale kann ein Test vor ort durchgeführt werden.

Tagespflegen

Die ASB-Tagespflegen in Dresden, Radeburg, Boxdorf, Kamenz, Radeberg und Königsbrück sind unter Beachtung der Hygienevorschriften geöffnet. 

Der Zutritt kann nur erfolgen, sofern keine Erkältungssymptome oder eine Infektionskrankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vorliegt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Einrichtungsleitung.

Begegnungszentren

Die Begegnungszentren "Luise" und "Wiesenhäuser" und das Begegnungs- und Beratungszentrum "Am Friedensstein" sind geöffnet.

Es besteht keine Test- und Maskenpflicht mehr in den Begegnungszentren. Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.

Der Zutritt kann nur erfolgen, sofern keine Erkältungssymptome oder eine Infektionskrankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vorliegt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Einrichtungsleitung.

Kindertageseinrichtungen

Unsere Kindertageseinrichtungen haben uneingeschränkt geöffnet. 

Bitte sehen Sie bei Erkältungssymptomen von einem Aufenthalt in unserer Einrichtung ab

 

 

Förder- und Therapiezentrum

Das ASB-Förder- und Therapiezentrum Radebeul arbeitet unter Beachtung strengster Hygienevorschriften.

Erste-Hilfe-Kurse

Ab dem 24.01.2022 finden die Erste-Hilfe-Kurse wieder in Präsenz statt.

Allgemeine Situation

"Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen uns, dass wir diese herausfordernde Situation gemeinsam meistern", erklärte Geschäftsführer Peter Großpietsch. In der ambulanten und stationären Pflege werden alle Bewohner und Betreuten in gewohnter Qualität versorgt.

Die Informationen zu den Einrichtungen der ASB Dresden & Kamenz gGmbH werden ständig auf der Website aktualisiert.

Alle Allgemeinverfügungen sind in u. s. Links des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nachzulesen.