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Diagnostikverfahren

 

  • Wenn Sie oder andere bei Ihrem Kind Entwicklungsauffälligkeiten feststellen, fragen Sie Ihren Kinderarzt um Rat.
  • Er informiert Sie über das Leistungsangebot der Interdisziplinären Frühförder- und Beratungsstelle und stellt Ihnen einen Überweisungsschein zur Eingangsdiagnostik in unserer Einrichtung aus.
  • Wenden Sie sich bitte mit dieser Verordnung telefonisch an uns, und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Frühförder- und Beratungsstelle des FTZ Radebeul.
  • Im Rahmen der Erstberatung und des sich anschließenden Diagnostikverfahrens erkennen wir frühzeitig eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung oder eine Entwicklungsauffälligkeit.
  • Anschließend wird ein Förder- und Behandlungsplan durch Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle, Eltern und Arzt entwickelt. Durch gezielte heilpädagogisch-therapeutische Förder- und Behandlungsmaßnahmen des Kindes und Beratung der Eltern werden diese Entwicklungsrückstände ausgeglichen oder gemildert.
  • Wird ein Hilfebedarf für Ihr Kind festgestellt, übernimmt das Sozialamt Meißen im Landratsamt die Kosten für die heilpädagogische Förderung.
  • Im Rahmen dieser Komplexleistung können wir Ihnen Verordnungen für Ergotherapie, Physiotherapie und/oder Logopädie ausstellen. Sie benötigen somit kein Rezept mehr vom Kinderarzt. Die Behandlung erfolgt weiterhin in der therapeutischen Praxis Ihrer Wahl. Die Kosten übernimmt die KK Ihres Kindes.
  • In der Regel nach 12 Monaten erfolgt eine Verlaufsdiagnostik durch unsere Fachkräfte. Daran anschließend beraten wir mit Ihnen gemeinsam anhand der gemessenen Ergebnisse den weiteren Förderbedarf für Ihr Kind.
  • Wenn wir durch die Auswertung der Verlaufsdiagnostik einschätzen, dass Ihr Kind den Entwicklungsrückstand aufgeholt hat, wird die Frühfördermaßnahme mit einem Abschlussbericht beendet.