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Berlin

Reform der Organspende: ASB für Widerspruchslösung

Morgen entscheidet der Bundestag über die Gesetzentwürfe zur Neureglung der Organspende. Zur Abstimmung stehen der Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei Organspenden und der Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchslösung.

Als eine der größten deutschen Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen, die von über 1,3 Millionen Menschen mit ihrer Mitgliedschaft unterstützt wird, setzt sich der ASB seit 130 Jahren für die Rettung von Leben ein. Angesichts der vielen schwer kranken Menschen, deren letzte Rettung eine Organspende ist, hält der ASB die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung für richtig“, erläutert ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch die Position seines Verbandes. „Die dramatisch geringe Zahl der Organspenden kann unserer Ansicht nach nur durch die Widerspruchslösung signifikant erhöht werden. Jede Organspende weniger bedeutet einen sterbenden Menschen mehr. Diese Folge wiegt unserer Ansicht nach schwerer als das Recht auf Nichtbefassen bzw. Nichtentscheiden wie im Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft“, so Bauch. Auch der Grundsatz der Freiwilligkeit einer Organspende bliebe bei einer Umkehr der Erklärungslast – eben durch einen Widerspruch – erhalten.“

Quelle: ASB-Bundesverband e. V.